Bachelor of Law (B Law)
Das Bachelorstudium gliedert sich in ein Einführungs- und Hauptstudium.
Einführungsstudium
Das Einführungsstudium vermittelt die Grundlagen der Rechtsordnung und dient dazu, die Eignung der Studierenden zu juristischem Denken und Arbeiten abzuklären. Es beginnt im Herbstsemester und dauert zwei Semester. Im Anschluss an das zweite Semester, d.h. im Juni, wird das Einführungsstudium mit einer Gesamtprüfung in den drei Modulen Privatrecht I, Strafrecht I und Öffentliches Recht I abgeschlossen.
Im ersten Semester findet neben der Einführung in die Gebiete des Privatrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts eine Einführung in die Rechtswissenschaft statt.
Wer die Gesamtprüfung nicht besteht, d.h. nicht einen Notendurchschnitt von 4.0 erreicht oder mehr als eine ungenügende Note erzielt, muss die Wiederholungsmöglichkeit zwingend im August desselben Jahres wahrnehmen. Die Wiederholung umfasst – ungeachtet der Noten des ersten Versuchs – alle drei Teilprüfungen.
Eine Verschiebung des ersten oder zweiten Prüfungsversuchs ist lediglich aus wichtigem Grund (Art. 12 Abs. 5 des Studienreglements vom 21.06.2007 mit Änderungen vom 14.05.2009 und 22.05.2014) möglich. Entsprechende Gesuche sind an das Dekanat (Frau Sylvia Kilchenmann) zu richten. Wenn ein Gesuch um Verschiebung des ersten oder zweiten Prüfungsversuchs gutgeheissen wurde, ist dieser jeweils am nächsten ordentlichen Termin abzulegen. Das Absolvieren weiterer Leistungskontrollen im Bachelorstudium, namentlich in den Grundlagenfächern, setzt ein bestandenes Einführungsstudium voraus.
Wer die Gesamtprüfung zweimal nicht bestanden hat oder ohne Bewilligung eines entsprechenden Antrages nicht zur Prüfung und/oder Wiederholungsprüfung angetreten ist, wird mit Verfügung des Dekans vom weiteren Studium im Monofach Rechtswissenschaft ausgeschlossen.
Hauptstudium
Das Bachelorstudium vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, die als Grundlage zur Ausübung aller juristischen Berufe erforderlich sind.
Die Regelstudienzeit im Hauptstudium beträgt vier Semester.
Im Bereich der Grundlagenfächer können die Studierenden aus den Modulen Rechtsgeschichte I und II, Römisches Recht I und II, Rechts- und Staatstheorie I und II zwei Blöcke frei wählen. In der Regel werden diese im dritten (Block I) und vierten (Block II) Semester besucht und am Ende des Semesters mit je einer zweistündigen Prüfung abgeschlossen.
Das Modul Wirtschaftsrecht wird über drei Semester (Wirtschaftsrecht 1 und 2 sowie Übungen) belegt und am Ende mit einer vierstündigen Fachprüfung abgeschlossen.
Die grossen Module Privatrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht bilden Module aus einzelnen Vorlesungen, die vom dritten bis sechsten Semester belegt und mit je einer Gesamtprüfung abgeschlossen werden.
Das Verfassen einer Fallbearbeitung sowie die Anmeldung zu einem Seminar setzen die aktive Beteiligung in einem Workshop in Einführung in die juristische Arbeitstechnik voraus. Der Nachweis muss bei der Anmeldung zur ersten schriftlichen Arbeit erbracht werden.
Während des Bachelorstudiums müssen zwei Fälle in verschiedenen Rechtsgebieten gelöst werden. Diese werden durch die Institute herausgegeben, und es steht je eine Bearbeitungsfrist von drei Wochen zur Verfügung. Die beiden Fallbearbeitungen bilden zusammen die Bachelorarbeit.
Zudem ist während des Hauptstudiums ein Seminar zu belegen.