Master of Law (M Law)
Das Masterstudium vermittelt vertiefte Kenntnisse und festigt die entsprechenden kommunikativen, methodischen und sprachlichen Fertigkeiten. Es ermöglicht den Studierenden, auf bestimmten Gebieten der Rechtswissenschaft fachliche Schwerpunkte zu bilden.
Das Masterstudium ist ein reines Wahlfachstudium (freie Fächerzusammenstellung). Es sind Leistungskontrollen im Umfang von mindestens 70 bis höchstens 80 ECTS abzulegen und eine Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS zu verfassen.
Master mit Schwerpunkt
Es besteht die Möglichkeit, den Master mit einem Schwerpunkt zu absolvieren. Zur Auswahl stehen:
- Internationales und europäisches Recht
- Privatrecht
- Recht der öffentlichen Verwaltung
- Strafrecht und Kriminologie
- Wirtschaftsrecht
Der gewünschte Schwerpunkt muss über die ZIB (Zulassung, Immatrikulation und Beratung) deklariert und kann auf dem Semesterkontrollblatt geändert werden.
Masterarbeit
Die Masterarbeit kann während des Semesters oder während der Semesterferien verfasst werden. Die Anforderungen an Umfang und Form sind in den entsprechenden Richtlinien geregelt. Sämtliche organisatorische Einzelheiten haben mit den betreuenden Dozierenden abgesprochen zu werden. Alle Dozierenden der RW-Fakultät sind berechtigt, Masterarbeiten zu betreuen.
Die Masterarbeit muss mit mindestens der Note 4.0 bewertet sein. Eine als ungenügend beurteilte Masterarbeit kann mit einem neuen Thema einmal wiederholt werden. Wird die Masterarbeit wiederholt, muss sie von zwei Gutachtern oder Gutachterinnen bewertet werden.
Wer einen Schwerpunkt wählt, muss die Masterarbeit im Bereich des gewählten Schwerpunkts verfassen.
Um im laufenden Semester abschliessen zu können, muss die Masterarbeit vor Beginn des neuen Semesters abgegeben werden (siehe Reglement zu Abläufen und Terminen der Zulassung und Immatrikulation vom 18.09.2018).