Allgemein

HS 2024: 03.01. - 31.01.2025 / FS 2025: 02.06. - 30.06.2025 / HS 2025: 05.01. - 31.01.2026

Wichtige Informationen zum Prüfungsablauf

Vor Beginn einer schriftlichen Prüfung wird durch die Aufsicht Folgendes mitgeteilt:

Falls handschriftliche Prüfung

  • Dekanatspapier mit Matrikelnummer (keine Namen), Themensteller, Fach und Datum versehen.
  • Studierende, welche im Hauptfach nicht Recht studieren, geben ihre Deklaration an (Mobilität, ERASMUS/SEMP, Minor, LL.M., DAS, PMP).
  • Auch für Notizen darf nur Dekanatspapier verwendet werden.
  • Es darf nicht mit Bleistift geschrieben werden (Ausnahme: Rechtsmedizin für Juristinnen und Juristen).

Falls Prüfung BYOD (Bring Your Own Device)

  • Die Leistungskontrolle wird auf dem eigenen Laptop geschrieben. Jeder Prüfungsplatz verfügt über einen Stromanschluss.
  • Die Prüfung ist nach Angaben der Aufsicht (oder gemäss separaten Hinweisen in der Prüfung) abzuspeichern. Im Dateinamen ist zwingend die Matrikelnummer zu erfassen.

Allgemein

  • Bei Verwendung unerlaubter Hilfsmittel bei schriftlichen Prüfungen (closed book) wird auf Art. 41 RSL RW verwiesen.
  • Anweisungen des Themenstellers, welche auf der Prüfung vermerkt sind, müssen eingehalten werden.
  • Prüfungsunterlagen auf Vollständigkeit kontrollieren.
  • Studierende, welche den Saal vor Ablauf der Zeit verlassen, werden gebeten, sich ruhig zu verhalten.
  • Wichtig: Wer sich physisch oder psychisch nicht in der Lage fühlt, diese Prüfung zu schreiben, ist aufgefordert, jetzt den Prüfungsraum zu verlassen. In den nächsten Tagen ist ein Arztzeugnis vorzuweisen. Wer bleibt, hat die Prüfung zu schreiben.

Bitte beachten: Die An- und Abmeldefristen sind strikte einzuhalten, es können keine Nachmeldungen entgegengenommen werden!

HS 2024

FS 2024

Die Anmeldungen zu den Leistungskontrollen erfolgen über KSL.

KSL

Das Dekanat empfiehlt, vor einem allfälligen Rekurs gegen eine Note das Gespräch mit dem/der Dozierenden zu suchen. Bei schriftlichen Prüfungen des Bachelor Hauptstudiums oder des Masterstudiums kann zudem eine Prüfungskopie bestellt werden (bitte entsprechende Hinweise und Fristen beachten). Wenn der/die Studierende nach dem Gespräch die Note nach wie vor nicht akzeptieren kann, ist der Rekursweg zu beschreiten:

  1. Bestellung einer Notenverfügung (Bachelor: Frau Melissa Ramseier; Master: Frau Petra Dasen); ab Datum der Notenverfügung läuft die Rekursfrist von 30 Tagen.
  2. Rekurs; es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 1 Jahr zu rechnen.

Bei Fernbleiben von einer Leistungskontrolle ist unverzüglich ein schriftliches Gesuch mit Auflistung der betroffenen Prüfungen und Arztzeugnis per E-Mail an Frau Sylvia Kilchenmann einzureichen. Andernfalls muss die Note 1 eingetragen werden. Die frühestmögliche Ablegung der Prüfungen kann in der nächsten ordentlichen Prüfungssession stattfinden.

Prüfungsaufgebote oder sonstige wichtige Informationen (Umteilungen, Raumänderungen) werden über den Studierenden-E-Mail-Account mitgeteilt!