Master

Die Leistungskontrollen sind jeweils ab Semesterbeginn zur Anmeldung aufgeschaltet. Die angegebenen Prüfungsdaten im KSL sind fiktiv.

Die Daten können erst nach Ablauf der Anmeldefrist festgelegt werden (provisorische Termine; Änderungen vorbehalten). Die Termine werden nach Ablauf der Rückzugsfrist finalisiert. Da die Bedingungen (z.B. Prüfungsauswahl der einzelnen Studierenden, Verfügbarkeit der Prüfer, Prüfungsart) jedes Semester verschieden sind, kann nicht auf die Prüfungsdaten der früheren Semester zurückgegriffen werden.

Die Daten werden so rasch wie möglich auf der Website unter "Aktuell" publiziert.

Während eines Monats nach Bekanntgabe der Noten im KSL besteht die Möglichkeit, Prüfungskopien bei Frau Petra Dasen zu bestellen (per E-Mail vom Campus-Account [@students.unibe.ch] aus), sofern die Leistungskontrolle nicht unter Ausnahmen aufgeführt ist (diese Liste wird fortlaufend nachgeführt).
Die Prüfungen werden doppelseitig eingescannt und per E-Mail ausschliesslich an den Campus-Account (@students.unibe.ch) verschickt. Bei Bestellung von mehreren Prüfungskopien erfolgt der Versand ggf. über https://filesender.switch.ch/.

Liste mit Ausnahmen

Ausnahmen
LK (A – Z) Nr.
Datum Bemerkungen












Max. 3 ungenügende Noten bei einem Gesamtnotendurchschnitt von mind. 4.0 (Art. 27 Abs. 1 RSL RW vom 21.06.2007 mit Änderungen bis 22.05.2014); die Masterarbeit muss mind. 4.0 ergeben (Art. 23 Abs. 4 RSL RW).

Allfällige Zusatzleistungen für das Masterstudium (Auflagen aus dem Bachelorstudium) müssen mit einem Gesamtnotendurchschnitt von 4.0 bestanden werden.

Der Wiederholungstermin ist mit 2. Termin angegeben. Jeweils am Ende des nachfolgenden Semesters wird eine Wiederholungsprüfung organisiert. 

Bitte beachten: Eine Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung setzt eine ungenügende Note beim 1. Versuch oder ein bewilligtes Verschiebungsgesuch voraus. Unberechtigte Anmeldungen werden gelöscht.

Studierende, welche den zur Zulassung zum Masterstudium berechtigenden Vorbildungsausweis nicht in deutscher Sprache erworben haben und nicht deutscher Muttersprache sind, können beim Dekanat ein Gesuch um Prüfungszeitverlängerung einreichen (bis Ende Rückzugsfrist). Gesuche sind an Frau Sylvia Kilchenmann zu richten.

 

Gesuche um Nachteilsausgleich sind in schriftlicher Form (Brief/E-Mail) einzureichen und müssen mit einem offiziellen Nachweis (z.B. detailliertes ärztliches Gutachten) begründet werden. Das Gesuch hat jedes Semester bis zum Ende der Rückzugsfrist gestellt zu werden.