Bachelor Rechtswissenschaft

Das Bachelorstudium dient der juristischen Grundausbildung. Es gliedert sich in ein Einführungs- und Hauptstudium. Es wird der Titel Bachelor of Law (B Law) erworben.

Das Bachelorstudium vermittelt in den ersten beiden Semestern eine Einführung in die für die spätere Berufspraxis relevanten Rechtsgebiete Privatrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie in die fachspezifische Methodiklehre. Das Einführungsstudium dient der Eignungsabklärung. Es wird nach dem zweiten Semester mit einer Gesamtprüfung, bestehend aus drei Fachprüfungen, abgeschlossen. Das Hauptstudium dient der Vertiefung des erworbenen Wissens. Zu den genannten Fächern kommen neu hinzu das Wirtschaftsrecht und die Grundlagenfächer. Die Studierenden müssen ausserdem ein Seminar belegen und zwei Fallbearbeitungen verfassen und haben damit Gelegenheit, das juristische Denken und Formulieren zu üben. Der Studienplan ist klar strukturiert und bietet kaum Wahlmöglichkeiten. Das Hauptstudium wird mit dem Bachelordiplom abgeschlossen.

Weitere Informationen: Studienfachberatung Frau Melissa Ramseier

Studierende
Basisinformationen
Abschluss: Bachelor of Law, Universität Bern
Umfang: 180 ECTS
Angebot:
  • Mono 180 ECTS

 

Minor Angebot für andere Studiengänge:

  • Grundlagen des Rechts 30 oder 15 ECTS
  • Obligationenrecht und Wirtschaftsrecht 30 ECTS
  • Öffentliches Recht 60 oder 15 ECTS
  • Staatsrecht und Staatstheorie 30 ECTS
  • Wirtschaftsrecht 15 ECTS

Studiendauer: 6 Semester
Unterrichtssprache: Deutsch
Studienbeginn: Herbstsemester

Bachelor of Law (B Law)

Das Bachelorstudium gliedert sich in ein Einführungs- und Hauptstudium.

Einführungsstudium

Das Einführungsstudium vermittelt die Grundlagen der Rechtsordnung und dient dazu, die Eignung der Studierenden zu juristischem Denken und Arbeiten abzuklären. Es beginnt im Herbstsemester und dauert zwei Semester. Im Anschluss an das zweite Semester, d.h. im Juni, wird das Einführungsstudium mit einer Gesamtprüfung in den drei Modulen Privatrecht I, Strafrecht I und Öffentliches Recht I abgeschlossen.

Im ersten Semester findet neben der Einführung in die Gebiete des Privatrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts eine Einführung in die Rechtswissenschaft statt.

Wer die Gesamtprüfung nicht besteht, d.h. nicht einen Notendurchschnitt von 4.0 erreicht oder mehr als eine ungenügende Note erzielt, muss die Wiederholungsmöglichkeit zwingend im August desselben Jahres wahrnehmen. Die Wiederholung umfasst – ungeachtet der Noten des ersten Versuchs – alle drei Teilprüfungen.

Eine Verschiebung des ersten oder zweiten Prüfungsversuchs ist lediglich aus wichtigem Grund (Art. 12 Abs. 5 des Studienreglements vom 21.06.2007 mit Änderungen vom 14.05.2009 und 22.05.2014) möglich. Entsprechende Gesuche sind an das Dekanat (Frau Sylvia Kilchenmann) zu richten.  Wenn ein Gesuch um Verschiebung des ersten oder zweiten Prüfungsversuchs gutgeheissen wurde, ist dieser jeweils am nächsten ordentlichen Termin abzulegen. Das Absolvieren weiterer Leistungskontrollen im Bachelorstudium, namentlich in den  Grundlagenfächern, setzt ein bestandenes Einführungsstudium voraus.

Wer die Gesamtprüfung  zweimal nicht bestanden hat oder ohne Bewilligung eines entsprechenden Antrages nicht zur Prüfung und/oder Wiederholungsprüfung  angetreten ist, wird mit Verfügung des Dekans vom weiteren Studium im Monofach Rechtswissenschaft ausgeschlossen.

Hauptstudium

Das Bachelorstudium vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, die als Grundlage zur Ausübung aller juristischen Berufe erforderlich sind.

Die Regelstudienzeit im Hauptstudium beträgt vier Semester.

Im Bereich der Grundlagenfächer können die Studierenden aus den Modulen Rechtsgeschichte I und II, Römisches Recht I und II, Rechts- und Staatstheorie I und II zwei Blöcke frei wählen. In der Regel werden diese im dritten (Block I) und vierten (Block II) Semester besucht und am Ende des Semesters mit je einer zweistündigen Prüfung abgeschlossen.

Das Modul Wirtschaftsrecht wird über drei Semester (Wirtschaftsrecht 1 und 2 sowie Übungen) belegt und am Ende mit einer vierstündigen Fachprüfung abgeschlossen.

Die grossen Module Privatrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht bilden Module aus einzelnen Vorlesungen, die vom dritten bis sechsten Semester belegt und mit je einer Gesamtprüfung abgeschlossen werden.

Das Verfassen einer Fallbearbeitung sowie die Anmeldung zu einem Seminar setzen die aktive Beteiligung in einem Workshop in Einführung in die juristische Arbeitstechnik voraus. Der Nachweis muss bei der Anmeldung zur ersten schriftlichen Arbeit erbracht werden.

Während des Bachelorstudiums müssen zwei Fälle in verschiedenen Rechtsgebieten gelöst werden. Diese werden durch die Institute herausgegeben, und es steht je eine Bearbeitungsfrist von drei Wochen zur Verfügung. Die beiden Fallbearbeitungen bilden zusammen die Bachelorarbeit. 

Zudem ist während des Hauptstudiums ein Seminar zu belegen.

Bachelorarbeit (Falllösung)

Die Bachelorarbeit kann zu einem frei gewählten Zeitpunkt während des Hauptstudiums, vorzugsweise ab dem 5. Semester, verfasst werden.

Sie besteht aus einer Falllösung aus den Gebieten des Privat- oder Wirtschaftsrechts sowie einer Falllösung aus den Gebieten des öffentlichen Rechts oder des Strafrechts. Die Falllösungen müssen innert drei Wochen seit Ausgabe des Falles eingereicht werden. Die Fälle werden von den Instituten während des Semesters herausgegeben. Informationen sind auf den Websites der Institute zu finden.

Die Note der Bachelorarbeit bemisst sich nach dem auf die nächste Note aufgerundeten Durchschnitt der Noten der beiden Falllösungen. Wer im ersten Versuch eine ungenügende Note erzielt, hat eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit in einem der beiden Fachgebiete, d.h. eine Falllösung mit ungenügender Note in Privatrecht kann im Fach Privatrecht oder im Fach Wirtschaftsrecht wiederholt werden.

Bachelor-Minor in Recht

Programme
Minor à 15 ECTS 

Grundlagen des Rechts 15 ECTS

Öffentliches Recht 15 ECTS

Wirtschaftsrecht 15 ECTS

Minor à 30 ECTS
Grundlagen des Rechts 30 ECTS

Kriminologie 30 ECTS (*)

Obligationenrecht und Wirtschaftsrecht 30 ECTS

Staatsrecht und Staatstheorie 30 ECTS

Minor à 60 ECTS  Öffentliches Recht 60 ECTS

Weitere Informationen sind dem Studienplan für die Minorstudienprogramme zu entnehmen.

(*) Der Bachelor-Minor Kriminologie à 30 ECTS wird mit Inkrafttreten der Studienplanänderung ab HS 2024 nicht mehr angeboten. Studierende, die diesen Minor vor dem HS 2024 aufgenommen haben, beenden ihn bis FS 2027. Neu ist an dessen Stelle der Minor Kriminologie auf Masterstufe à 30 ECTS konzipiert worden.

Erwerbstätigkeit

Das Studium der Rechtswissenschaften ist grundsätzlich ein Vollzeitstudium. Dennoch gehen die meisten Studierenden einer Erwerbstätigkeit nach.

Weitere Infos:

Regelstudienzeiten / Studienzeitverlängerung

Regelstudienzeiten siehe Art. 8 RSL RW vom 21.06.2007 mit Änderungen bis 22.05.2014

  • Bachelor Einführungsstudium: 2 Semester
  • Bachelor Hauptstudium: 4 Semester (Gesuch um Studienzeitverlängerung ist im 9. Semester zu stellen)

Leistungskontrollen

Informationen betreffend die Anmeldung zu den Leistungskontrollen befinden sich unter Studium > Leistungskontrollen.

Abschluss Einführungsstudium

Wer die Gesamtprüfung des Einführungsstudiums beim ersten oder zweiten Prüfungsversuch besteht, ist zum Hauptstudium, d.h. zu weiteren Leistungsnachweisen im Monofach Rechtswissenschaft, zugelassen.

Abschluss Hauptstudium

Spätestens beim Vorliegen der letzten Noten müssen sich die Studierenden zum Abschluss anmelden (es gibt jedoch keine Frist). Das vollständig ausgefüllte Formular (siehe "Dokumente") und die Bestätigung über die einbezahlte Prüfungsgebühr sind dem Dekanat einzureichen. Falls die Zahlung online abgewickelt wird, ist darauf zu achten, eine Bestätigung der ausgeführten Zahlung mitzuschicken. Die Unterlagen können per Post oder per E-Mail eingereicht werden (bitte nicht doppelt). Der Eingang des Anmeldeformulars wird nicht bestätigt.

Abschlussbestätigung, Diplom und Diploma Supplement

Sobald die Unterlagen auf dem Dekanat eingetroffen sind (und alle Bedingungen für den Abschluss erfüllt sind), wird innert weniger Tage eine Abschlussbestätigung ausgestellt. Zusammen mit dieser Bestätigung erfolgt die Einladung zur Diplomfeier. Das Diplom wird an der Diplomfeier ausgehändigt oder nach der Diplomfeier zugeschickt (nur an Schweizer Adressen).

Diplomfeier

Jeweils im Mai und im November.

Nächste Diplomfeiern: 7. Mai 2025 / 17. November 2025 / 21. Mai 2026

Abschluss Bachelor-Minor

Wer alle Leistungsnachweise eines Minor-Moduls absolviert hat, stellt in KSL den Antrag auf Bestehen (Funktion „Antrag auf Bestanden stellen“). Diese Funktion ist erst dann ersichtlich, wenn das Studienprogramm vollständig erfüllt ist.

Bei Problemen kontaktieren Sie bitte Frau Melissa Ramseier.

Die Fakultät des Hauptfaches stellt eine Abschlussbestätigung für das gesamte Studium aus.

Vorbezug von Masterleistungen

Vorbezug für Bachelor-Studierende

Es ist im Bachelor-Hauptstudium möglich, max. 15 ECTS an Masterleistungen vorzubeziehen (Art. 22 Abs. 7 Studienreglement RW vom 21.06.2007 mit Änderungen bis 22.05.2014). Der Vorbezug von Vorlesungen und Seminaren ist durch das Dekanat vorgängig zu bewilligen. Das Vorgehen ist unten aufgeführt.

Leistungskontrollen: Während der Anmeldefrist zu den Prüfungen ist Frau Petra Dasen schriftlich mitzuteilen, welche Masterprüfungen abgelegt werden möchten. Die Anmeldung im KSL erfolgt sodann durch Frau Dasen (die selbstständige Anmeldung zu Masterprüfungen durch den/die Bachelor-Studierende/n ist technisch mittels einer Vorbedingung unterbunden). WICHTIG: Die Anmeldung zu Bachelorprüfungen erfolgt wie üblich durch den/die Studierende/n.

Seminare: Der Vorbezug von Masterseminaren ist durch das Dekanat zu bewilligen. Die Anmeldung zum Seminar erfolgt dann durch den/die Studierende/n selbst gemäss Veranstaltungsausschreibung.

Mobilitätsleistungen: Der Vorbezug von Mobilitätsleistungen auf Masterstufe ist möglich. Mobilität Outgoing siehe Link.

Die Anrechnung der Noten erfolgt in chronologischer Reihenfolge. Anrechnung von Noten siehe Link.

Vorbezug für Bachelor-Minor-Studierende

Ein Vorbezug von Masterleistungen ist nur bei einem abgeschlossenen Bachelor-Minor möglich (der Bachelor-Major muss nicht zwingend abgeschlossen sein).