Evaluation der Lehrveranstaltungen
Die Lehrveranstaltungsevaluationen sind ein wichtiges Instrument der individuellen Reflexion des Lehrkörpers, und sie bilden die Grundlage für die Qualitätsdiskussion in der Lehre. Sämtliche Vorlesungen, Übungen und Seminare werden im Dreijahresrhythmus evaluiert. In gewissen Fällen ist auch eine sog. Zwischenevaluation vorgesehen. Die entsprechenden Fragebogen befinden sich auf der Webseite des Vizerektorat Qualität und Nachhaltige Entwicklung.
Die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen der letzten Jahre zeigen eine durchwegs positive Beurteilung der Lehre. Die Studierenden erleben die Lehrveranstaltungen als anspruchsvoll und gut gestaltet und die Stoffvermittlung als angemessen. Der Bericht mit den Ergebnissen der Lehrveranstaltungsevaluationen der beiden letzten Semester (HS 2023 und FS 2024) wurde in der Sitzung der fakultären QSE-Kommission vom 17. September 2024 vorgestellt und von der Kommission genehmigt.
Evaluation der Leistungskontrollen
Gemäss den neuen QSE-Richtlinien ist auch eine regelmässige Evaluation einiger Leistungskontrollen vorgesehen. Zurzeit werden Erfahrungen mit dem Standardfragebogen gesammelt und Fokusgruppengespräche mit der Fachschaft Jus durchgeführt. Die Fakultät hat indessen schon in früheren Jahren Analysen der Prüfungs- und Benotungspraxis durchgeführt. Dabei ergaben die Auswertungen, dass alle Departemente und Institute bewährte Verfahren für die Bewertung und Benotung von Leistungskontrollen entwickelt haben. Für die Sicherstellung einer systematischen und konstant angewandten Korrektur und Benotung von Leistungskontrollen werden etwa Punkteraster und Lösungsschemata beigezogen.
Die Institute legen ausserdem Wert auf eine transparente Kommunikation der Korrekturergebnisse. Es werden Musterlösungen auf den Webseiten publiziert, oder es finden offizielle Prüfungsbesprechungen statt, damit die Studierenden die Beurteilung und Benotung ihrer eigenen Leistungskontrollen nachvollziehen können.
Studiengangevaluation
Im Herbstsemester 2020 ist eine umfassende Evaluation des Bachelor- und Masterstudiengangs durchgeführt worden. Dabei wurde auch eine externe Perspektive eingeholt: Juristinnen und Juristen aus der Praxis sind zu einem Austausch am Runden Tisch eingeladen worden. Die der Evaluation zugrunde gelegten Fragestellungen bezogen sich insbesondere auf die Studienziele, die Studienzeiten und das Lehrangebot. Gestützt auf die Evaluationsergebnisse hat die QSE-Kommission einen Massnahmenkatalog erarbeitet. Der Bericht inklusive Massnahmenkatalog ist von der Fakultät am 18. November 2021 genehmigt worden. Dabei geht es etwa um die Einführung neuer Formen von Leistungskontrollen im Masterstudium, die Schaffung weiterer Beratungsangebote für künftige Masterstudierende (z.B. Webseite mit Berufsprofilen für Juristinnen und Juristen) sowie die Prüfung weiterer Massnahmen zur Verbesserung der mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenz der Studierenden.