Die fakultäre QSE-Kommission-Mitglieder unterstützt Fakultät, Departemente und Institute bei der Qualitätssicherung. Der ständigen Kommission gehören an:
- die oder der Qualitätsbeauftragte der Fakultät
- die Delegierten der Zentren
- die Delegierten der Departemente
- die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Qualität
- eine Delegierte oder ein Delegierter der Nebenamtlichen Dozierenden
- eine Delegierte oder ein Delegierter der Assistentinnen und Assistenten und der Studierenden
- eine Delegierte oder ein Delegierter des Verwaltungspersonals der Fakultät
Das Gremium bereitet Beschlüsse der Fakultät vor, pflegt den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Departementen und diskutiert Belange von fakultärer Bedeutung. Es tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen. Die Grundlage bilden die QSE-Richtlinien-RW (PDF, 4.0 MB) der Fakultät.
Neben der verantwortlichen Person für QSE hat die Fakultät verantwortliche Personen für die Lehre, die Forschung, die Nachwuchsförderung, die Professor:innen/Dozierende, das Verwaltungspersonal, die Studierenden, die Chancengleichheit, die Weiterbildung, die Nachhaltige Entwicklung, die Internationalisierung, die Kommunikation, die Digitalisierung, die Finanzen sowie die Infrastruktur bestimmt