Qualitätssicherung

Qualität in Lehre und Forschung bedeutet, sich nicht mit dem Durchschnitt zufrieden zu geben. In diesem Sinne stellt die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Qualität von Lehre und Forschung in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeiten. 

Die Qualitätssicherung soll nicht Selbstzweck sein, sondern eine immanente Aufgabe aller Angehörigen der Fakultät. Zum Qualitätssicherungssystem sind daher nicht nur spezielle Prozesse der Evaluation und andere Verfahren zu zählen. Auch die Leistungsprozesse selbst umfassen Elemente der Qualitätssicherung, im Sinne der Reflexion über Leistungsstand und Optimierungsmöglichkeiten. 

Am 25. Februar 2021 hat die Fakultät die neuen QSE-Richtlinien-unterschrieben_inkl._Anhang_III_ger.pdf  für die Kernaufgaben Lehre und Forschung genehmigt und damit das frühere QSE-Konzept ersetzt. Mit den QSE-Richtlinien verfügt die Fakultät über die organisatorischen und instrumentellen Grundlagen zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und -entwicklung.

Die fakultäre QSE-Kommission, in der die fünf Departemente, die Studierenden, der Mittelbau, die nebenamtlichen Dozierenden sowie die Dekanatsvorsteherin mitarbeiten, diskutiert regelmässig spezifische Fragen der Qualitätssicherung in Lehre und Forschung, ermittelt  Handlungsfelder und entwickelt Massnahmenvorschläge zuhanden der Fakultät.

Im Fokus der Qualitätssicherung steht dieses Jahr insbesondere die Evaluation der Leistungskontrollen.

Für weitere Informationen: fiona.leu@unibe.ch