Rechtsfolge - Der Podcast der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Was passiert eigentlich an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern? Was machen Juristinnen und Juristen, wenn sie forschen? Zu was forschen sie und warum? Unser Podcast "Rechtsfolge" geht genau diesen Fragen nach. Wir sprechen mit unterschiedlichen Wissenschaftler:innen unserer Departemente, um herauszufinden, was ihre Forschung im Privat-, Straf- oder öffentlichen Recht antreibt und ausmacht. Ob Unternehmensstrafrecht, Gender Law, Menschenrechte, Greenwashing durch Finanzinvestitionen oder staatliche
Neutralität: Wir diskutieren's!

Wer eine Straftat begeht, der widersetzt sich nicht nur gesetzlichen Normen, deren Verletzung es zu ahnden gilt. Vielmehr wird dabei individuellen Menschen Unrecht und Leid zugefügt. Das Verbrechen zerstört die zwischenmenschliche Beziehung zwischen Täter und Opfer, sowie jene zur Gesellschaft. Und genau diese Beziehungen wiederherzustellen sei das ureigene, menschliche Bedürfnis nach Konfliktbewältigung – ein Bedürfnis, dem die Strafe alleine nicht gerecht wird. In jüngster Zeit wurden entsprechend Forderungen nach wiederherstellenden, restaurativen Modellen der Gerechtigkeit im Strafrecht und Strafprozessrecht laut – nach Restorative Justice. Wir gehen diesem Konzept in Rechtsfolge 16 diesem Konzept mit Prof. Ineke Pruin nach. Prof. Ineke Pruin hat Rechtswissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald, der Universidad País Vasco in San Sebastián und der Universität Mannheim studiert. Sie hat an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zum deutschen Jugendstrafrecht promoviert und verfasste ebenda ihre Habilitation zur Entlassung aus dem Strafvollzug. In ihrer wissenschaftlichen Arbeit befasst sie sich schwerpunktmässig mit dem Justizvollzug und der Rehabilitation. Ineke Pruin ist seit 2021 assoziierte Professorin für Kriminologie am Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Universität Bern.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz dem Urteil des EGMR im KlimaSeniorinnen-Fall bereits entspreche. Damit folgt er der Bundesversammlung, die dem Urteil keine «weitere» Folge leisten will. Das Votum ist im Bruch mit der allgemeinen Einschätzung, der EGMR habe mit seinem bahnbrechenden Urteil zentrale Leitlinien für die Konventionsrechte im Spiegel des Klimawandels festgelegt. In der 15. Rechtsfolge tauchen wir mit Dr. Charlotte Blattner etwas tiefer in die Materie ein. Was hat der EGMR in diesem Fall tatsächlich geurteilt und was – entgegen medialem Echo – nicht? Kommt die Schweiz mit ihren bisherigen Bemühungen zur Abmilderung des Klimawandels den Vorgaben des EGMR tatsächlich nach? Lässt sich der Klimaschutz auf dem Rechts- bzw. Klageweg vorantreiben? Welche weiteren wissenschaftlichen Lücken müssen geschlossen dafür werden? Dr. Charlotte Blattner hat Rechtswissenschaften in Basel studiert und anschliessend an der Schnittstelle zwischen Völker- und Tierrecht promoviert. Sie forschte an der Queens University in Kingston, Kanada, und an der Harvard Law School, Boston USA, und arbeitet seit 2020 als Oberassistentin am Institut für öffentliches Recht der Juristischen Fakultät der Universität Bern. Ihre Habilitation widmet sich den komplexen und dringlichen Herausforderungen, welcher der Klimawandel an das schweizerische Staats-und Verwaltungsrecht stellt.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die 2006 verabschiedet wurde, hat erstmals auf völkerrechtlicher Ebene den Schwerpunkt auf die notwendigen inhaltlichen, verfahrenstechnischen und institutionellen Anforderungen gelegt, um die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen besser zu berücksichtigen. Die Schweiz behauptet, diesen völkerrechtlichen Anforderungen nachzukommen - Schattenberichte hingegen suggerieren: Das ist bei weitem nicht der Fall. Was sind also die konkreten Anforderungen des Völkerrechts im rechtlichen Umgang mit Beeinträchtigungen? Wie geht das schweizerische Recht, insbesondere das Erwachsenenschutzrecht, mit Menschen mit Behinderungen um? Und wie lassen sich die beiden Gegensätze Autonomie und Schutzbedürfnis in Einklang bringen? Über diese und weitere Punkte wird in dieser Folge mit MLaw Noel Stucki gesprochen. Noel Stucki hat Rechtswissenschaften an der Universität Bern studiert und mit einem Master of Law abgeschlossen. Er ist wissenschaftlicher Assistent und Doktorand am Institut für öffentliches Recht am Lehrstuhl für Staats- und Völkerrecht von Prof. Dr. Jörg Künzli.
Gespräch mit Prof. Dr. Jürgen Brönnimann Wer Recht bekommen will, muss hin und wieder den Prozessweg beschreiten. Während unsere Rechtsordnung zwischen Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit unterscheidet, lässt sich eine klare Trennung zwischen diesen Rechtsgebieten in bestimmten Lebenssachverhalten in der Praxis nur schwer vornehmen: Kommt es etwa zu einer Straftat, so stellt sich für den Staat und Betroffene nicht nur die Frage nach Schuld oder Unschuld, sondern für geschädigte Private auch die Frage nach der Behandlung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche. Wie wirken also der Straf- und der Zivilprozess zusammen? Welche Grundsätze prägen diese beiden Verfahrensrechtsgebiete und in welcher Hinsicht unterscheiden sie sich? Über die bisher nur wenig thematisierten Schnittstellen zwischen dem Straf- und Zivilprozessrecht haben wir in Rechtsfolge 13 mit Prof. Dr. Jürgen Brönnimann gesprochen. Prof. Dr. Brönnimann hat Rechtswissenschaften in Bern und Berlin studiert und war wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bern im Bereich Handelsrecht, Zivilprozessrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Er hat zur «Behauptungs- und Substanzierungslast im schweizerischen Zivilprozessrecht» dissertiert und ist seit 2000 Honorarprofessor. Nebst seiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Berner Wirtschaftskanzlei unterrichtet Prof. Brönnimann an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern schweizerisches und bernisches Zivilprozessrecht.
Gespräch mit Dr. Stefan Schlegel Die schweizerische Bundesverfassung hält in Art. 26 kurz und knapp fest: «Das Eigentum ist gewährleistet». Die Eigentumsgarantie gehört seit dem 19. Jahrhundert zu unseren verfassungsmässig geschützten Rechten. Doch was schützt die Eigentumsgarantie genau? Was bedeutet Eigentum? Und entspricht das Grundrecht überhaupt noch den ökonomischen, sozialen und technologischen Entwicklungen unserer Zeit? Oder müssen wir uns auf die Suche nach "dem neuen Eigentum" machen? Darüber haben wir in Rechtsfolge 12 mit Dr. iur. Stefan Schlegel gesprochen. Dr. iur. Stefan Schlegel hat in Zürich Rechtswissenschaften studiert und war als wissenschaftlicher Assistent und Doktorand im Migrationsrecht an der Universität Bern tätig. Nach Forschungsaufenthalten an der University Toronto und am Max-Planck-Institut zur Erforschung multiethnischer und multireligiöser Gesellschaften in Göttingen arbeitete er zunächst als Oberassistent am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern und war sodann Ambizione-Stipendiant des Schweizerischen Nationalfonds. Seit Februar 2024 ist Dr. iur. Stefan Schlegel Direktor der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI). In seiner Habilitation geht Dr. Stefan Schlegel dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie eingehend auf den Grund und arbeitet dabei u.a. an neuen Eigentumsformen.
Gespräch mit Julia Lehmann, Vera Moser und Rafael Studer 6'445 Menschen waren in der Schweiz per Anfang des Jahres 2023 inhaftiert. Die Mehrheit von ihnen befindet sich im sogenannten «Straf- und Massnahmenvollzug». Gibt es im Massnahmenvollzug auch Personen, die zu Unrecht einen Freiheitsentzug verbüssen? Die Rede ist von sog. «Falsch-Positiven» - Personen, denen Gefährlichkeit zugesprochen wird, die aber im Freiheitsfall nicht erneut delinquent würden. Wie – wenn überhaupt – ist ein solches Vorgehen rechtstaatlich zu legitimieren? Was versteht das Recht unter Gefährlichkeit? Und insbesondere: Wie können wir sie messen? Darüber haben wir in Rechtsfolge 11 mit Julia Lehmann, Vera Moser und Rafael Studer gesprochen. Julia Lehmann, Vera Moser und Rafael Studer sind Doktorierende und Assistierende am Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern. Sie beschäftigen sich u. a. intensiv mit Fragen des Massnahmenrechts. Ihr Artikel «Falsch-Positive im Massnahmenrecht – Eine Debattenanalyse» ist in der Neuen Zeitschrift für Kriminologie und Kriminalpolitik erschienen.
Die Schweiz ist das Wasserschloss Europas. Unser Wasser ist eine unentbehrliche Ressource für unser Land und Leben: Sei es als Trinkwasser, als Ressource für die Nahrungsproduktion, für die Nutzung von Wasserkraft oder den Erhalt unserer Ökosysteme. Der Klimawandel führt jedoch zu ernsthaften Bedrohungen für diese Ressource. Wie können Gewässer im Recht besser geschützt werden? Sollten wir etwa Gewässer mit Rechtspersönlichkeit ausstatten, um sie besser zu schützen? Wie könnte eine solche nicht-menschliche Entität in unser Rechtssystem integriert werden? Und welche Konsequenzen hätte dies? Darüber haben wir in Rechtsfolge 10 mit Dr. Fiona Leu gesprochen. Dr. Fiona Leu hat ihre Dissertation zum Thema «Unbequeme Welten bauen – Ein Versuch der Inklusion von Oberflächengewässern ins moderne Rechtssystem» verfasst. Sie hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Bern und Hamburg studiert. Nach Erwerb des Anwältinnenpatents und wissenschaftlicher Assistenz an der Universität Luzern, arbeitete sie als wissenschaftliche Assistentin bei Prof. Dr. Martino Mona am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern.
Seit mehr als einhundert Jahren bestimmt das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) in umfassender Weise die Rechtsbeziehungen unter Privaten. Seine Regelungsgegenstände reichen von Fragen über Beginn und Ende des Lebens in Form des Personenrechts über die rechtliche Normierung der Familienverhältnisse bis zu Fragen der Erbfolge und des Sachenrechts. Das ZGB stammt aus der Feder von Eugen Huber, einem der bekanntesten Juristen der Schweiz. Wie kam es zu einem einheitlichen Schweizer Zivilgesetzbuch und wie hat Eugen Huber das ZGB geprägt? Darüber haben wir in Rechtsfolge 9 mit Prof. Dr. Sibylle Hofer gesprochen. Prof. Dr. Sibylle Hofer ist Ordinaria für Rechtsgeschichte und Privatrecht an der Universität Bern und leitet hier das Institut für Rechtsgeschichte. Prof. Hofer wurde an der Universität Hannover promoviert und habilitierte an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören die Grundlagen des modernen Privatrechts, insbesondere des Schweizer Zivilgesetzbuchs, sowie die bernische Rechtsgeschichte. Von Prof. Hofer ist das Buch «Eugen Huber –Vordenker des Schweizer Zivilrechts» erschienen.
Gewalt bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fussballspielen – sind in der Schweiz längst keine Seltenheit mehr. Sie stellen jedoch sowohl Besucher:innen, die Clubs, das Sicherheitspersonal und die Behörden insgesamt vor grosse Herausforderungen: Warum kommt es zu solchen Ausschreitungen? Wie können sie verhindert werden? Mit welchen Mitteln kann Gewalt bei Fussballspielen präventiv und repressiv eingedämmt werden? Und welche Rolle spielt dabei das Recht? Intensiv mit diesen Fragen beschäftigen sich Dr. Alain Brechbühl und Tim Willmann von der interdisziplinären Forschungsstelle «Gewalt bei Sportveranstaltungen» an der Universität Bern. Dr. Alain Brechbühl hat Sportwissenschaften und Geschichte an der Universität Bern studiert und zum Thema «Eskalation versus Nicht-Eskalation von Fangewalt im Fussball» dissertiert. Seit 2017 leitet er als Projektverantwortlicher die Forschungsstelle Gewalt bei Sportveranstaltungen. Tim Willmann ist Hilfsassistent am Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern. Er studiert Rechtswissenschaften und beschäftigt sich im Rahmen der Forschungsstelle mit den rechtlichen Aspekten von Gewalt bei Fussballspielen.
Wie kann und soll eine gerechte Strafe aussehen? Wo liegen die Unterschiede zwischen Strafen und sichernden Massnahmen wie der Verwahrung? Darüber und weitere Fragen haben wir in Rechtsfolge 7 mit Prof. Mona gesprochen. Martino Mona ist Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie und leitet an der Universität Bern das Institut für Strafrecht und Kriminologie.
Mit dem Aufkommen der Digitalisierung sind Gesundheitsdaten zu einer der wichtigsten Währungen geworden: Unterschiedliche Akteure aus Politik, Wirtschaft, Pharmaindustrie und Forschung haben Interesse an einer möglichst breiten und effizienten Nutzung unserer Gesundheitsdaten. So können sie unser Verhalten messen, analysieren, voraussagen und teilweise gar manipulieren. Vom elektronischen Patientendossier zur Schaffung eines Gesundheitsdatenraums Schweiz - Wie kann und soll das Recht mit Gesundheitsdaten umgehen? Darüber haben wir in Rechtsfolge 6 mit Prof. Dr. iur. Franziska Sprecher diskutiert. Franziska Sprecher ist assoziierte Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht mit besonderer Berücksichtigung des Gesundheitsrechts am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern. Seit Anfang 2020 führt sie das Zentrum für Gesundheitsrecht und Management im Gesundheitswegen (MiG) der Universität Bern als Direktorin.
Welche Anreize bestehen, Kryptowährungen staatlich zu regulieren? Welche Risiken schafft der Klimawandel für globale Finanzmarktplätze und was versteht man unter nachhaltigem Investieren? Kryptowährungen und der Klimawandel schaffen neue Herausforderungen für das Finanzmarktrecht. In Rechtsfolge 5 haben wir mit Prof. Dr. Susan Emmenegger über die aktuellen und künftigen Schwierigkeiten im Finanzmarktrecht sowie mögliche regulatorische Ansätze gesprochen. Prof. Dr. Susan Emmenegger ist ordentliche Professorin für Privat- und Bankrecht, Direktorin des Instituts für Bankrecht sowie Vize-Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern. Sie ist zudem Co-Direktorin des Zivilistischen Seminars und Adjunct Professor an der Cornell Law School. Sie war früher Co-Präsidentin der Übernahmekommission und ist seit 2021 Mitglied des Verwaltungsrats der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA.
Welche Herausforderungen stellt die Digitalisierung an das Recht? Was könnte Alexa oder Siri an einem Gericht bewirken und wie weit erfolgt digitalisierte Entscheidungsunterstützung im Recht? Was sind die Konsequenzen falscher digitaler Entscheidungen und was bedeutet es, zu sagen, eine digitale Rechtsordnung sei ein Markt? Diese und weitere spannende Fragen haben wir in Rechtsfolge 4 mit Prof. Dr. Florian Eichel, Prof. Dr. Christian Matt und MLaw RA Daniel Pfäffli diskutiert. Unsere Gäste sind Angehörige der interdisziplinären Forschungsstelle "Recht und Digitalisierung" an der Universität Bern und widmen sich seit mehreren Jahren der interdisziplinären Arbeit rund um die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung im Recht. Prof. Florian Eichel ist seit 2018 Ordinarius für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Internationales Privatrecht sowie schweizerisches, ausländisches und internationales Zivilverfahrensrecht. Er ist zudem Mitdirektor des Instituts für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Bern. Prof. Christian Matt ist Professor und Mitdirektor des Instituts für Wirtschaftsinformatik an der Universität Bern. Daniel Pfäffli (MLaw) ist Rechtsanwalt und Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht.
Der Fall Vincenz Am 13. April 2022 eröffnete das Bezirksgericht Zürich das Urteil im sogenannten «Vincenz-Fall», dem als «Monsterprozess» angepriesenen Verfahren gegen den Ex-Raiffeisenbankchef Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker. Das Gericht erklärte die Angeklagten der mehrfachen Veruntreuung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, des gewerbsmässigen Betrugs sowie der mehrfachen Urkundenfälschung zur Spesenabrechnung für schuldig. Wir werfen in Rechtsfolge 3 einen Blick auf die gesellschaftsrechtlichen Aspekte dieses Falls: Welche Rolle spielt es, dass die Raiffeisenbank als Genossenschaft organisiert ist? Wie unterscheiden sich gesellschaftsrechtliche Verantwortlichkeiten von strafrechtlichen? Welche sozio-kulturelle Bedeutung hat eine Urteilsverkündung in einem Theatersaal? Und profitiert die Raiffeisen von einem staatlich finanzierten Prozess? Diese Fragen diskutieren wir mit Prof. Dr. Peter V. Kunz. Peter V. Kunz ist ordentlicher Professor für Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern und leitet das Institut für internationales und nationales Wirtschaftsrecht (IWR) als Geschäftsführer. Die Forschungen und die Lehrtätigkeiten von Prof. Kunz sind fokussiert auf das Wirtschaftsrecht, mit Schwergewichten im Gesellschafts- und Aktienrecht sowie im Finanzmarkt- und Bankenrecht; seit einigen Jahren widmet er sich zusätzlich dem Tierrecht. Prof. Kunz hat über 160 juristische Publikationen verfasst, darunter ein 1200-Seitiges Werk zum Wirtschaftsrecht.
Freiheit und Solidarität - In Rechtsfolge II haben wir mit Prof. Markus Müller über Freiheit, Pflichten und Solidarität gesprochen - in Krisenzeiten und ausserhalb. Markus Müller ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie öffentliches Verfahrensrecht an der Universität Bern. Er ist Autor zahlreicher Publikationen und gibt zusammen mit Pierre Tschannen die Schriftenreihe «Kleine Schriften zum Recht» heraus. Die Reihe beleuchtet rechtliche Konzepte, Eigenheiten und Aspekte aus interdisziplinärer Perspektive. Von Markus Müller sind in der Reihe «Psychologie im öffentlichen Verfahren», «Verhältnismässigkeit – Gedanken zu einem Zauberwürfel», «Religion im Rechtsstaat – Von der Neutralität zur Toleranz» und «Verwaltungsrecht – Eigenheit und Herkunft» erschienen.
Rechtsfolge 1 Teil I 50 Jahre Frauenstimmrecht - Gespräch mit Prof. Dr. Judith Wyttenbach 2021 feiert die Schweiz 50 Jahre Frauenstimm- und Wahlrecht. In der ersten Folge unseres Podcasts sprechen wir mit Prof. Dr. Judith Wyttenbach über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Hürden bei der Einführung des Frauenstimmrechts. Prof. Dr. Judith Wyttenbach ist Professorin für Staats- und Völkerrecht an der Universität Bern. Judith Wyttenbach hat dieses Jahr zusammen mit Prof. em. Dr. Brigitte Studer, Historikerin an der Universität Bern, im Auftrag des FRI (Schweizerisches Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law) eine umfassende Studie zur Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts veröffentlicht.
Rechtsfolge 1: 50 Jahre Frauenstimmrecht Teil II 50 Jahre Frauenstimmrecht - Gespräch mit Prof. Dr. Judith Wyttenbach 2021 feiert die Schweiz 50 Jahre Frauenstimm- und Wahlrecht. In der ersten Folge unseres Podcasts sprechen wir mit Prof. Dr. Judith Wyttenbach über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Hürden bei der Einführung des Frauenstimmrechts. Prof. Dr. Judith Wyttenbach ist Professorin für Staats- und Völkerrecht an der Universität Bern. Judith Wyttenbach hat dieses Jahr zusammen mit Prof. em. Dr. Brigitte Studer, Historikerin an der Universität Bern, im Auftrag des FRI (Schweizerisches Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law) eine umfassende Studie zur Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts veröffentlicht.