Bachelor

Bachelor Einführungsstudium

Die Leistungskontrollen finden erst im Anschluss an das zweite Semester (Juni) statt. Die Leistungskontrollen in den Fächern Privatrecht I, Strafrecht I und Öffentliches Recht I werden schriftlich abgenommen (je 2 Stunden).

Eine Anmeldung über das KSL ist ab Beginn des Frühjahrssemesters möglich.

FS 2024

Strafrecht I Montag, 3. Juni 2024
Privatrecht I Mittwoch, 5. Juni 2024
Öffentliches Recht I Freitag, 7. Juni 2024

Ist die Prüfung insgesamt nicht bestanden (Notendurchschnitt unter 4.0 und mehr als eine ungenügende Note), hat die Wiederholung zwingend im August desselben Jahres zu erfolgen. Die Wiederholung umfasst – ungeachtet der Noten des ersten Versuchs – alle drei Teilprüfungen.

Bezüglich Prüfungseinsicht wird eine separate E-Mail verschickt.

Bitte beachten: Nur die Studierenden, die die Einführungsprüfungen insgesamt nicht bestanden haben, können Prüfungskopien abholen.

Max. 1 ungenügende Note bei einem Gesamtnotendurchschnitt von 4.0 (Art. 12 Abs. 3 RSL RW vom 21.06.2007 mit Änderungen bis 22.05.2014)

Bei Nichtbestehen des 1. Versuches erfolgt eine Anmeldung zum 2. Termin durch das Dekanat. Die Studierenden brauchen nichts zu unternehmen!

FS 2024

Strafrecht I Montag, 19. August 2024
Privatrecht I Mittwoch, 21. August 2024
Öffentliches Recht I Freitag, 23. August 2024

Studierende, welche den zur Zulassung zum Bachelorstudium berechtigenden Vorbildungsausweis nicht in deutscher Sprache erworben haben und nicht deutscher Muttersprache sind, können das Einführungsstudium spätestens nach dem vierten Semester abschliessen.

Zudem besteht die Möglichkeit, beim Dekanat ein Gesuch um Prüfungszeitverlängerung einzureichen (bis Ende Rückzugsfrist). Gesuche sind an Frau Sylvia Kilchenmann zu richten.

 

Gesuche um Nachteilsausgleich sind in schriftlicher Form (Brief/E-Mail) einzureichen und müssen mit einem offiziellen Nachweis (z.B. detailliertes ärztliches Gutachten) begründet werden. Das Gesuch hat jedes Semester bis zum Ende der Rückzugsfrist gestellt zu werden.

Bachelor Hauptstudium

Im Januar und im Juni werden Prüfungstermine für die Bachelorprüfungen angeboten. Die aktuellen Termine finden Sie weiter unten. Die Anmeldung erfolgt während der vom Dekanat bekannt gegebenen Frist über KSL. Das Dekanat nimmt keine nachträglichen Prüfungsanmeldungen entgegen.

Grundlagenfächer

Es wird empfohlen, die Grundlagenfächer im Anschluss an das 3. und 4. Semester abzuschliessen (Prüfung je 2 Stunden). Eine allfällige Wiederholungsmöglichkeit kann schon ein Semester später wahrgenommen werden.

Privatrecht II + III, Strafrecht II + III, Öffentliches Recht II + III und Wirtschaftsrecht 1 + 2

Das Dekanat empfiehlt, diese Prüfungen erst nach dem Besuch sämtlicher Vorlesungen und den Übungen abzulegen (Prüfung je 5 Stunden resp. Wirtschaftsrecht 4 Stunden)

Bitte beachten: Sind die reglementarischen Erfordernisse für den Erwerb des Bachelorabschlusses nicht erreicht (Notendurchschnitt unter 4.0 und mehr als 2 ungenügende Noten [bei Studienbeginn vor HS 2015 mehr als 3 ungenügende Noten]), können diejenigen Fächer, welche ungenügend ausgefallen sind, einmal wiederholt werden. Unter der Voraussetzung, dass die eingangs aufgeführten reglementarischen Erfordernisse erfüllt bleiben, können einzelne ungenügende Noten stehengelassen werden (Kompensation).

Die Wiederholung der Leistungskontrollen mit ungenügender Note muss bis spätestens im Anschluss an das 10. Semester des Hauptstudiums wahrgenommen werden.

HS 2024

Neuere Rechtsgeschichte I Freitag, 3. Januar 2025
Römisches Recht I Freitag, 3. Januar 2025
Theor. Grundlagen I (mündl.) Montag, 6. Januar 2025 (anstatt 3. Januar 2025); Update 9. Oktober 2024
Wirtschaftsrecht 1 + 2 Montag, 6. Januar 2025
Öffentliches Recht II + III Mittwoch, 8. Januar 2025
Privatrecht II + III Freitag, 10. Januar 2025
Strafrecht II + III Montag, 13. Januar 2025

Bezüglich Prüfungseinsicht wird eine separate E-Mail verschickt.

Max. 2 ungenügende Noten bei einem Gesamtnotendurchschnitt von mind. 4.0 (Art. 19 Abs. 1 RSL RW vom 21.06.2007 mit Änderungen bis 22.05.2014)

Wiederholungsprüfungen in den Grundlagenfächern

Nur Studierende, welche im 1. Versuch eine ungenügende Note erzielen oder über ein bewilligtes Verschiebungsgesuch verfügen, können sich zum 2. Termin anmelden. Ist dies nicht der Fall, wird die Anmeldung gelöscht.
Die genauen Daten der Wiederholungsprüfungen in den Grundlagenfächern können erst nach Ablauf der Abmeldefrist ermittelt werden.

Wiederholungsprüfungen in den weiteren Bachelorfächern

Diese Fächer werden jedes Semester angeboten. Studierende, welche im 1. Versuch eine ungenügende Note erzielen, können sich zur Wiederholung anmelden.

Studierende, welche den zur Zulassung zum Bachelorstudium berechtigenden Vorbildungsausweis nicht in deutscher Sprache erworben haben und nicht deutscher Muttersprache sind, können ein Gesuch um Prüfungszeitverlängerung einreichen (bis Ende Rückzugsfrist). Gesuche sind an Frau Sylvia Kilchenmann zu richten.

 

Gesuche um Nachteilsausgleich sind in schriftlicher Form (Brief/E-Mail) einzureichen und müssen mit einem offiziellen Nachweis (z.B. detailliertes ärztliches Gutachten) begründet werden. Das Gesuch hat jedes Semester bis zum Ende der Rückzugsfrist gestellt zu werden.