Doktorierende, die sich nach dem 01.12.2011 zum Doktorat angemeldet haben, studieren nach dem Promotionsreglement vom 18.08.2011.
Für Doktorierende, die sich vor dem 01.12.2011 immatrikuliert haben, ist der Erwerb des Doktorats in Art 28 – 30 des Studienreglements vom 24.04.2003 geregelt.
Nach Abgabe der Dissertation bei der Dozentin / bei dem Dozenten wird eine Anmeldung zur Promotion auf dem Dekanat verlangt.
Die Promotion erfolgt anlässlich einer Sitzung der engeren Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Ab diesem Datum ist die Promovierte / der Promovierte berechtigt, den Doktortitel zu führen, und das Interimszeugnis wird ausgestellt (Gültigkeit zwei Jahre).
Innerhalb dieser Frist sind 20 Pflichtexemplare der Dissertation beim Generalsekretariat der Universität einzureichen:
Universität Bern
Generalsekretariat
Hochschulstrasse 6
3012 Bern
Danach erhalten die Doktorierenden das Doktordiplom.
Wer die Promotion mindestens mit dem Prädikat magna cum laude abschliesst, kann beim Dekanat ein schriftliches Gesuch um Zuweisung eines Beitrages an die Druckkosten einreichen.
Diplomfeier: jeweils im Mai und November